Bad Münder am Deister ist eine Stadt im Landkreis Hameln-Pyrmont in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Hameln-Pyrmont
Einwohner
17.447 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31848
Vorwahl
05042
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Münder am Deister – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Ein neuer Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan des „Altes ELWE-Gelände“ wurde im April 2024 getroffen, nachdem eine Änderung der Straßenführung von einer Sackgasse mit Wendeplatz zu einer Ringstraße notwendig wurde. Das Verfahren muss daher neu gestartet werden und includes die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
- In Bad Münder gibt es Pläne für die Errichtung eines Neubaus als Verwaltungssitz am Standort der ehemaligen Grundschule, was Teil der städtischen Entwicklung und Bauleitplanung ist. Dabei soll auch die Nachnutzung der aktuellen Verwaltungsgebäude berücksichtigt werden.
- Es gibt Diskussionen über die Schaffung neuer Wohnbauflächen, insbesondere im Kernstadtbereich, wo städtische Flächenreserven knapp sind. Ein betroffener Kleingartenabschnitt ist bereits im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.